Impressum

Verantwortlich:

 

         S.P.-Poolprofi e.U.

Schwimmbad & Wellnesstechnik

Magistratisches Bezirksamt Wien 22

UID/ATU 67871644

 

Schlosshofer Straße 30

2301 Groß Enzersdorf

 

 

Kontakt

Telefon: +43 2249 20 177

E-Mail:  wellnessoase@live.at

            info@pichler-pool.at

 

 

Rechtsinformation

Allgemeines: 
Die Website der Fa. S.P.-Poolprofi wurde zur Information über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen erstellt. Die hier abrufbaren Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten die hier genannten Bedingungen. Es obliegt dem online-Besucher, sich über den jeweils aktuellen Stand zu informieren. 

 
Haftungshinweis: 
Sämtliche auf dieser Website angeführten Inhalte dienen Ihrer Information und sind weder als Angebot im rechtlichen Sinn noch als Beratungsdienstleistung zu verstehen. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernimmt Fa.S.P.-Poolprofi keine Haftung jeglicher Art für allfällige Nachteile, die durch die Verwendung der auf dieser Website dargestellten Inhalte entstehen könnten. 
 
Keine Beratung

Die in dieser Webseite  bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratunng.
 
Links: 
Für Inhalte anderer Webseiten, die durch Links auf dieser Website aufrufbar sind, übernehmen wir weder die Verantwortung, noch bestätigen wir die Informationen, die darauf dargestellt werden.
 
Datenschutz: 
Die online-Übermittlung von persönlichen Daten erfolgt auf eigene Gefahr. Daten, die Sie an uns weiterleiten werden ausschließlich für die von Ihnen beauftragten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
 
Österreichisches Recht: 
Für Streitigkeiten aus diesen Bestimmungen gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien.

 

Weihnachtskarte: Copyright www.foto-schweiz.com


   

AGB:

1) Geltungsbereich
Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder Änderungen von uns schriftlich bestätigt werden, erfolgen unsere Lieferungen und Leistungen für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle zukünftigen Geschäfte ausschließlich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Es gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung, abrufbar auf unserer Homepage . Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt.

 

2) Angebot- und Vertragsabschluss
Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenlos. Angebote einschließlich der darin enthaltenen Preisangaben werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb unserer Erkennbarkeit liegen, kann kein Bedacht genommen werden.
Der Vertrag kommt nach Eingang der Bestellung durch Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Besteller oder tatsächlicher Lieferung zustande. Mündliche Absprachen, Nebenabreden, Vertragsänderungen, Zusicherungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.

 

3) Preise und Leistungsausführung
Unsere Preise lt. den jeweils gültigen Preislisten sowie alle unsere Preisangebote ob schriftlich oder mündlich gelten freibleibend und verstehen sich netto ab Standort des Lieferwerkes, exklusive MWSt. und Versendung, sie beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Nicht pauschalierte Arbeitsstunden einschließlich Wegzeiten werden entsprechend dem derzeit gültigen, in unserem Geschäftslokal ausgehängten Stundensatz verrechnet. Sonderangebote gelten bis auf Widerruf oder solange der Vorrat reicht. Aus wichtigen Gründen, insbesondere für den Fall von zwischen Vertragsabschluss und Lieferung eingetretener Kostenerhöhungen, behalten wir uns die Änderungen von Vertragsbestimmungen bzw. Produktänderungen und Preisanpassungen in Einvernehmen mit dem Besteller vor.
Für vom Besteller angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Besteller zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten. Wir sind berechtigt, den uns erteilten Auftrag in Teillieferungen auszuführen. Für diese gelten die untenstehenden Zahlungsbedingungen mit der Maßgabe, dass Zahlungen anteilig nach dem Wert der Teillieferung zu leisten sind. Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand von kundenseits beigestellten Materialien entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt. Tritt auf Wunsch des Bestellers oder infolge nachfolgender Änderungen der Auftragsunterlagen oder aus sonstigen Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, eine Unterbrechung der Lieferungen oder Installationen ein, so ist der Besteller verpflichtet, die bisher erbrachten Leistungen und den gegebenenfalls durch die Unterbrechung entstehenden Mehraufwand sogleich zu vergüten. Des Weiteren sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten und Risiko des Bestellers zu verwahren und zu lagern. Dem Besteller zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Vom Besteller verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB Montagewerkzeug), an welchen vereinbarungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen zu seinen Lasten.

 

4) Hinweise auf Beschränkung des Leistungsumfanges
Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden am Altbestand entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.

 

5) Liefertermine und Transportrisiko
Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, gegebenenfalls rechtzeitiger Materialbestellungen und vereinbarter Anzahlungen. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Jeder Änderung einer Bestellung hat eine Änderung des ursprünglichen unverbindlichen Termins zur Folge. Nur im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller frei unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls zwei Wochen unterschreiten darf, vom Vertrag zurücktreten; anderweitige bzw. darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft am Leistungsverzug grobes Verschulden oder Vorsatz. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Unterlieferanten, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert die Lieferzeit angemessen. Der Besteller wird hiervon unverzüglich benachrichtigt und wir versuchen Beeinträchtigungen des Bestellers so gering wie möglich zu halten.
Wir versenden, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, ab unserem Lager oder ab Produktionsstätte frachtfrei auf Gefahr des Bestellers. Mit Übergabe an den Frachtführer gehen Gefahr und Kosten auf den Besteller über. Sofern nichts anderes vereinbart, wählen wir Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen. Transportversicherung für An- und Abtransport der zu bearbeitenden Gegenstände wird von uns nicht gedeckt. Sie wird von uns nur veranlasst, wenn wir dazu ausdrücklich schriftlich aufgefordert werden; die dafür auflaufenden Kosten trägt jedenfalls der Besteller. Stellt der Besteller für die Rücklieferung kein taugliches Verpackungsmaterial zur Verfügung, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers für die Rücklieferung ordnungsgemäß zu verpacken. Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Besteller die jeweils anfallenden Steuern, Zölle etc.

 

6) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug wie folgt fällig:
-30 % des Rechnungsbetrages bei Vertragsabschluss bzw. 50 % des Rechnungsbetrages bei Vertragsabschluss bei Sonderanfertigungen (zB Abdeckungen o.ä.)
-30 % des Rechnungsbetrages bei Leistungsbeginn
-der Rest sofort nach Leistungserstellung
Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitigt erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Bei Zahlungsverzug sind ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe des Satzes, den unsere Hausbank für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens jedoch 12 % p.a. zu zahlen. Der Besteller verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit die Mahn- und Inkassospesen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge o.ä.) und werden der Rechnung zugerechnet. Wird von uns Anzahlung und/oder Bankgarantie verlangt, sind wir erst nach deren entsprechenden Erhalt zur Leistung verpflichtet. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszinsen, sind wir zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. In besonderen Fällen behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu tätigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern. Außerdem sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne dass dem Besteller daraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. Aufrechnungen und Zurückbehaltung durch den Besteller sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass wir eine Gegenforderung bzw. das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder dass es gerichtlich festgestellt wurde.

 

7) Elektronische Rechnungslegung und Datenschutz
Der Besteller ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch mit entsprechendem Vermerk erstellt und übermittelt werden.
Der Besteller ist verpflichtet alle Angaben zur Bestellung, insbesondere persönliche Daten, wahrheitsgetreu anzugeben. Der Besteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Daten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden und an Dritte zur Erbringung von Dienstleistungen für uns gegebenenfalls weitergegeben werden. Wir gewährleisten, dass die anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken. Soweit der Besteller die Datennutzung nicht möchte, ist er berechtigt, dieser Nutzung schriftlich zu widersprechen.

 

8) Mitwirkungspflichten des Bestellers
Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Besteller alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Besteller erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Besteller aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Insbesondere hat der Besteller vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen (zB Grundwasser), Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden. Kommt der Besteller diese Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft. Der Besteller hat die erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldung und Bewilligung durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebs erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Besteller auf dessen Kosten bereit zu stellen. Der Besteller hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter (inkl. geeigneter Sanitärräume) sowie die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen und uns den Zutritt zur Baustelle bzw. zu für die Leistungsausführung notwendigen Räume zu gewähren (zB Schlüssel, Weisungsperson o.ä.).
 

9) Annahmeverzug, Rücktritt, Umtausch- und Rückgaberecht
Gerät der Besteller länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anderes) und hat der Besteller trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern,
dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialen anderwärtig verfügen, sofern wir im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb eine den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. Bei Annahmeverzug des Bestellers sind wir ebenso berechtigt bei Bestehen auf Vertragserfüllung, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 5 % des Warenneuwertes pro Kalenderwoche zusteht. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren.
Der Besteller hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 10 % des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, wobei bisher erbrachten Leistungen sogleich entsprechend vergütet werden. Ein Rücktritt bei Sonderanfertigungen (zB Abdeckungen o.ä.) ist nicht möglich.
Ein Warenumtausch wird innerhalb von 2 Wochen gewährt, wenn die Ware originalverpackt und ungeöffnet zurück gegeben wird. Keine Refundierung bei Sonderanfertigungen.
Rückgaberecht nur gegen Vorlage der Rechnung innerhalb von 2 Wochen, wenn die Ware originalverpackt und ungeöffnet zurück gegeben wird wobei ein Bearbeitungsentgeld von 5 % der Rechnungssumme oder mind. € 10.- wird einbehalten. Chemikalien und Sonderanfertigungen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

 

10) Eigentumsvorbehalt
Gelieferte, montierte oder sonst übergebene Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, egal aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Während des Bestehens unseres Eigentumsvorbehaltes ist die Vorbehaltsware vom Besteller in ausreichender Höhe auf seine Kosten gegen alle Risiken zu versichern und uns darüber Nachweis zu erbringen. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen zahlungshalber bereits jetzt als an uns abgetreten. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Besteller schon jetzt zu, dass wir die Vorbehaltsware auf seine Kosten jederzeit ohne Ankündigung und ohne Zuhilfenahme einer Behörde auch unter Überwindung von Hindernissen heraus verlangen bzw. abholen, ohne dass dies den Rücktritt vom Vertrag bedeutet. Auf die Geltendmachung von Besitzansprüchen wird uns gegenüber verzichtet. Sämtliche mit der Geltendmachung und Realisierung unseres Eigentumsvorbehaltes entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

 

11) Geistiges Eigentum
Der Besteller haftet uns für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter, stellt uns von allen entsprechenden Ansprüchen frei und haftet für eventuelle entstandenen Schäden. Konstruktionsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Modelle und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurück zu geben. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Kommt wegen Verschulden des Bestellers ein Liefervertrag nicht zustande, haben wir Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von uns erbrachten Vorleistungen (zB Planung).

 

12) Installation und Inbetriebnahme
Wird der Liefergegenstand von uns installiert, darf das Auspacken und Aufstellen nur unter unserer Anleitung erfolgen. Die Inbetriebnahme setzt eine erfolgreiche Funktionsprüfung in Anwesenheit unserer Leute voraus. Diese Funktionsprüfung gilt als Abnahme. Verhindert der Besteller die Funktionsprüfung, so gilt die Anlage nach Ablauf von 5 Werktagen, nachdem wir die Funktionsprüfung angeboten haben, als abgenommen. Gelieferte Ware muss unbedingt entsprechend der Betriebsanleitung verwendet und gestartet werden. Von uns durchgeführte Montagearbeiten (zB Einwinterungs- bzw. Inbetriebnahmearbeiten sind binnen 2 Tagen ab Erbringung vom Besteller abzunehmen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Für Schäden oder Veränderungen ab Montageleistung (insbesondere Frostzeit, Schneefall, etc.) wird keine Haftung übernommen, da eine Nachprüfbarkeit nicht möglich ist (ausreichende Deckung von Schäden durch die Haushaltsversicherung des Bestellers wird empfohlen).

 

13) Gewährleistung
Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt (Lieferung, Installation, Abholung) zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich geltend zu machen. Der Besteller hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Bei verdeckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Fertigstellung, längstens aber auf sechs Monate nach Wareneingang. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (zB förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Besteller die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen und diese in Betrieb genommen hat oder die Übernahme ohne Angaben von Gründen verweigert hat. Dem Besteller trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen. Bei begründeter Mangelrüge sind wir nach unserer Wahl zu Nachbesserung oder kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Kommen wir diesen Verpflichtungen innerhalb angemessener Fristen nicht nach, ist der Besteller berechtigt, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossenen. Behebungen eines vom Besteller behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Besteller behauptenden Mangels dar. Zur Mängelbehebung sind uns zumindest zwei Versuche einzuräumen. Mangelhafte Teile, die ersetzt wurden, sind auf unser Verlangen auf unsere Kosten zurückzusenden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Sind die Mängelbehauptungen des Bestellers unberechtigt, ist dieser verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche eine weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Besteller unverzüglich einzustellen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Bestellers wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist. Eigenmächtiges Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden ist der Besteller berechtigt, nach vorheriger Mitteilung an uns nachzubessern und dafür Ersatz der angemessen Kosten zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate; der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen oder gehemmt noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst. Die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Solche vom Besteller beigestellten Geräte und sonstigen Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Für die von unseren Vertragspartnern zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen trifft uns keine Verantwortlichkeit; insbesondere haften wir nicht für darin enthaltene Mängel.

 

14) Schadenersatz und Haftung
Wir haften nur für Schäden an der Ware selbst. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Mittelbare Schäden (Drittschäden) sind generell ausgeschlossen. Für Schäden jeder Art – ausgenommen Personenschäden – einschließlich der Schäden aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängeln haften wir nur, soweit wir solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Ersatz von Schaden ist ausgeschlossen. Die Ansprüche aus der Produkthaftung werden hierdurch nicht berührt. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Besteller oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. Wenn und soweit der Besteller für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinem Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (zB Haftpflicht, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Besteller durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen, beschränkt auf einen Zeitraum vom 3 Jahren. (zB höhere Versichungsprämie).

 

15) Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz. Streitigkeiten werden ausnahmslos im ordentlichen Rechtsweg ausgetragen. Für alle Streitigkeiten wird das für unsere Geschäftsanschrift örtlich zuständiges Gericht  vereinbart, doch können wir nach unserer Wahl auch ein für den Besteller sonst zuständiges Gericht anrufen. Anzuwenden ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

16) Schlussbestimmungen
Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG und des ABGB. Bei Änderung, Ausschluss oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen verbindlich. Die unwirksam gewordene Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die jener wirtschaftlich möglichst nahe kommt.